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Décisions

CCE, 3 juillet 1996, n° M.751

COMMISSION DES COMMUNAUTÉS EUROPÉENNES

Arrêt

Bayer/Huels

CCE n° M.751

3 juillet 1996

Am 31. Mai 1996 erhielt die Kommission die Anmeldung eines beabsichtigten Zusammenschlusses der Bayer AG, Leverkusen (Bayer) und der Hüls AG, Marl (Hüls), eines Unternehmens der VebaGruppe (Veba), mit dem diese ihr weltweites LatexGeschäft in ein neu zu gründendes, gemeinsam beherrschtes 50:50 Gemeinschaftsunternehmen, die Polymer Latex GmbH & Co. KG(Latex GU), einbringen.

I. Die Parteien

1. Die beteiligten Unternehmen sind weltweit tätige Unternehmen der Grosschemie. Bayer ist aktiv in den Bereichen Polymere, Organica, Industriechemikalien, Agrarchemie, Pharmazeutika und über die Agfagruppe bei Photoprodukten sowie graphischen und technischen Bildsystemen. Die Polymerchemie, zu der das Latexgeschäft gehört erzielte 18 % des Konzernumsatzes von rd. 23 600 MECU (1995).

2. Die Geschäftsbereiche von Hüls sind Grundchemikalien, Spezialchemikalien, Performancechemie, Polymere, Methacrylatchemie, elektronische Materialien und sonstige kleinere Bereiche. Polymere erzielten in 1995 rd. 10 % des HülsUmsatzes von rd. 5 800 MECU, der die Chemieinteressen der Veba darstellt.

II. Das Vorhaben

3. Das Latex GU mit etwa 900 Mitarbeitern wird ein Umsatzvolumen von etwa 350 MECU, davon [zur Veröffentlichung entfernt] im EWR, repräsentieren. Dies macht etwa [....] % des europäischen Marktes von 2 400 MECU aus und entspricht einem Anteil von knapp [...] % am weltweiten LatexGeschäft mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6 000 MECU.

4. Die rechtliche Struktur des Zusammenschlusses wird ein gemeinsam kontrolliertes 50 %: 50 % Gemeinschaftsunternehmen bilden, dem zu Beginn 60 % und nach einer Übergangszeit von drei Jahren 85 % der Produktionsanlagen unter den Vermögenswerten des Latexgeschäftes der Mütter, die im übrigen vollständig übertragen werden. Aus technischen und rechtlichen Gründen erforderliche Produktionsvereinbarungen zwischen Muttergesellschaften und dem GU ergänzen diese Vermögensübertragung. Dies ergibt sich zum einen aus [...], zum anderen aus arbeitsrechtlichen und patentrechtlichen Umständen (Frankreich, Südafrika) und betrifft 10 % der Kapazität der Muttergesellschaften. Im Vertrieb bedient sich das GU neben der eigenen Organisation in Deutschland auch der Vertriebsorganisation (Aussendienst) der Mütter. Dabei ist das GU wie für Forschung und Entwicklung auch für Marketing und Vertrieb von Latices allein verantwortlich. Die Verkaufsvertreter werden nur auf Weisung des GU tätig, das das Absatzrisiko seiner Produkte trägt, selbständig deren Preis festsetzt und mit den Muttergesellschaften beim Vertrieb nur auf arm's length Basis zusammenarbeitet.

5. Im übrigen werden alle F & EVermögenswerte, Verfahrens und technisches Knowhow und Kundenlisten von Bayer und Hüls auf dem LatexGebiet auf das GU übertragen.

6. Beide Obergesellschaften werden somit insgesamt mit ihren Aktivitäten die LatexMärkte nach dem Zusammenschluß verlassen.

III. Zusammenschluß

Gemeinsame Kontrolle

7. Die Parteien Bayer und Hüls werden je 50 % am Gesellschaftskapital des GU halten und die Geschäftsführung paritätisch besetzen. Die Verträge sehen gemeinsame Kontrolle vor, indem sie bei paritätischer Besetzung des Beirates einfache Mehrheitsentscheidungen oder Einstimmigkeit in den Entscheidungen ohne Vetorechte vorsehen.

Der Einstimmigkeitskatalog des Beirats enthält die strategischwichtigen Entscheidungen wie jährlichen Investitions, Finanz und Erfolgsplan, Investitionen über 10 Mio DM, Einräumung von Technologierechten an Dritte. Im Fall von Mehrheitsentscheidungen entscheidet bei Stimmengleichheit der Vorsitzende, der für zwei Jahre alternierend ernannt und zuerst von Bayer gestellt wird (Grundlagenvertrag Art. 2, 2.6, Gesellschaftsvertrag §§ 10, 11 Absichtserklärung Abschnitt 3.4).

Das LatexGU wird daher von Bayer und Hüls gemeinsam kontrolliert werden.

VollfunktionsGU

8. Durch das angemeldete Vorhaben wird eine autonome Wirtschaftseinheit geschaffen, die alle notwendigen Marktfunktionen ausübt. Das GU wird dazu über alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter und Ressourcen verfügen, die erforderlich sind, um selbständig die Fertigung und Vermarktung in den LatexMärkten durchzuführen, weil es die LatexForschung und Entwicklung betreiben und lenken, die Fertigungsanlagen innehaben und die Vertriebsorganisation bei vollständiger Preisautonomie leiten wird.

9. Dem steht nicht entgegen, daß auch nach einer Überganszeit von drei Jahren noch ein Anteil von 1 015 % der Kapazität durch langfristige Produktionsvereinbarungen aus [...] der Mütter zugeliefert wird oder daß sich das GU im Ausland aus Wirtschaftlichkeitsgründen zum Teil der Vertriebsorganisation der Mutter als Vermittlungsvertreter ohne Abschlußvollmacht, die allein beim GU liegt, bedient.

10. Die Autonomie des GU in seinen Marktfunktionen wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, daß es wie bisher einige Speziallatices den Müttern zuliefert, da diese Lieferverträge nur 6 % des erwarteten GUUmsatzes ausmachen und auf arm's length Basis erfolgen.

11. Beim Bezug seiner Vorprodukte kann das GU frei am Markt agieren und bestehende Bezugsverträge beenden. Die Kapazitäten der Muttergesellschaften bei Styrol (Hüls) Acrylnitril (Bayer) und bei Butadien (Hüls und Bayer) reichen auch bisher nicht aus, um den Bedarf des GU zu decken. Jedenfalls wird das GU durch die Lieferverträge auf arm's length Basis und zu marktüblichen Preisen auch insoweit autonom agieren können. Es erzielt eine Wertschöpfung von [...] % in der Latexfertigung gegenüber den Vorprodukten, sodaß selbst bei einer dauerhaften Liefergrundlage auch insoweit das VollfunktionsGU zu bejahen ist.

Keine Koordinierung

12. Bayer und Hüls werden aus den LatexMärkten ausscheiden und diese Tätigkeit vollständig und umfassend dem GU übertragen.

13. Auf dem sachlich eng benachbarten Markt für Festkautschuk ist allein Bayer tätig ([...]). Ausserdem dient Festkautschuk anderen Verwendungszwecken und hat gegenüber Latex unterschiedliche Abnehmergruppen. Ein Koordinierungsrisiko ist also insoweit nicht gegeben.

14. Hinsichtlich des vorgelagerten Butadienmarktes auf dem Bayer und Hüls tätig sind liegt deren Marktanteil in der EU bei [...] % (Bayer) und bei ebenfalls [...] % (Hüls) auf dem Handelsmarkt bzw. bei je [...] % des Gesamtverbrauchs. Dies bedeutet Umsätze von rd [...] MECU auf diesem Vorproduktmarkt gegenüber rd [...] MECU im Latexgeschäft. Damit ist allenfalls mit minimalen "spillover" Wirkungen bei Butadien und nicht mit Ausschlusseffekten für Wettbewerber auf den LatexMärkten zu rechnen, die sich aus einer Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der Mütter ergeben könnten.

IV. Gemeinschaftsweite Bedeutung

15. Die beteiligten Unternehmen erzielen zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 000 MECU. Jede der Parteien hat auch einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 MECU, erreichen aber nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat (Bayer [...] %, Hüls/Veba [...] % in Deutschland).

V. Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt

Relevanter Produktmarkt

16. Latices sind Produkttypen synthetischen Kautschuks, die durch Emulsionspolymerisation fester Substanzen (Basismonomere und funktionelle Monomere), dispergiert in Wasser zu wäßrigen Polymerdispersionen verarbeitet werden. Der Einsatz unterschiedlicher Basismonomere (z.B. Styrol, Butadien, Acrylnitril, Acrylate und Chloropren) ergibt die verschiedenen Latextypen durchCopolymerisation mit den jeweiligen funktionellen Monomeren wie Acrylsäure oder Acrylamid. Die sich dabei ergebenden Unterschiede in den Produktionsverfahren der Latextypen sind gering. Sie verwenden einander ähnliche Reaktortechnologie um die verschiedenen Einsatzstoffe zu verarbeiten, so daß die Angebotsumstellung den Herstellern aus der chemischen Industrie oder der Kautschukindustrie ohne grössere Probleme möglich ist.

Die entstehenden Latextypen unterscheiden sich eher gradüll in ihren einzelnen anwendungstechnischen Eigenschaften und deutlicher in ihrer Eigenschaftenkombination. Die quantitativ wichtigsten Latices werden zumeist in mehreren Anwendungsgebieten eingesetzt (vgl. Anlage 1), in denen die jeweilige Eigenschaftenkombination erforderlich ist. Andererseits sind quantitativ bedeutende Latices (XSBL und Acrylate) in verschiedenen Anwendungsgebieten grundsätzlich austauschbar (Papierindustrie, Bauindustrie).

17. Die Kommission hat in einer früheren Entscheidung die relevanten Produktmärkte zwar nach Latextypen (XSBL und HSBL) unterschieden, jedoch die Überschneidungen in bedeutenden Anwendungsgebieten zur wettbewerblichen Prüfung herangezogen.. (Fall Nr. IV-M.376 Synthomer/Yule Catto). Daneben sind die Vorproduktmärkte Styrol, Acrylnitril und Butadien zu prüfen, auf denen die beteiligten Unternehmen tätig sind. Demgegenüber sind die Parteien auf den LatexFolgemärkten der 'Compounds' nicht tätig. 'Compounds' sind LatexGemische mit Füllstoffen, Zuschlagstoffen und Prozesschemikalien, die aber im vorliegenden Fall nicht relevant sind.

18. Danach ist von den folgenden wesentlichen Produktmärkten auszugehen:

Styrol Butadien Latex, carboxiliert (XSBL)

Styrol Butadien Latex, nicht carboxiliert (HSBL)

Styrol Acryl Latex (SAL)

Rein Acryl Latex (RAL)

Poly Vinyl Acryl Latex (PVAL)

Naturlatex (NL)

Latices für Spezialanwendungen:

Nitril Butadien Latex (NBL)

Chloropren Latex (CL)

Poly Butadien Latex (PBL)

Vinyl Pyridin Latex (VPL)

sowie von den vorgelagerten Märkten Styrol, Acrylnitril und Butadien.

Diese Marktdefinition wurde durch die Befragung von Wettbewerbern und Abnehmern bestätigt.

Relevanter geographischer Markt

19. Latices werden nach Auffassung der Parteien europaweit unter weitgehend homogenen Wettbewerbsbedingungen vermarktet, so daß von einem europäischen Markt (EWR) auszugehen ist. Für Vinyl Pyridin Latex (VPL, Reifenlatex) geht die Anmeldung von einem Weltmarkt aus, weil das "global sourcing" der sechs grossen Reifenkonzerne, die etwa 70 % des Weltreifenbedarfes produzieren, die Wettbewerbsbedingungen für VPL weitgehend vereinheitlicht hat und sich entsprechende Lieferströme bei nur geringen Preisunterschieden entwickelten. Bayer liefert z.B. in grossem Umfang ([...] % der Produktion) nach Südafrika, Südamerika, [zur Veröffentlichung entfernt; Asien.] und nach Osteuropa. Die Feststellungen der Kommission haben jedoch ergeben, daß signifikante Lieferströme zwischen den Kontinenten allgemein nicht bestehen und daß die jeweiligen Preisniveaus differieren, so daß auch insoweit von dem europäischen Markt auszugehen ist.

20. In den LatexMärkten müssen mit kurzen Lieferfristen grosse Volumina (Massengüter) den Kunden bereitgestellt werden. Dies hat bewirkt, daß die Hersteller verbrauchernahe Produktionsstätten in stark unterschiedlicher Grösse errichteten, um die Transportkosten niedrig zu halten (50 % der Latices ist Wasser), während Scalenerträge für die Wettbewerbsfähigkeit von geringerer Bedeutung sind.

21. Die Anmeldung geht für die Massenprodukte von einem wirtschaftlichen Lieferradius von 700 bis ca 1 000 km aus. Auf dieser Grundlage ergibt sich bereits aus der geographischen Darstellung der Standorte der Parteien und der Wettbewerber eine so weitgehende Überlappung jedenfalls für Zentraleuropa, daß nationale Märkte nicht anzunehmen sind (Anlage 2). Dies gilt auch für Speziallatices, die für eine grössere Anzahl von Kunden in einerbreiten Produktpalette anwendungspezifisch entwickelt werden (hier: VPL) und für die Transportkosten eine relativ geringere Bedeutung haben, weil deren Verkaufserlös/t doppelt so hoch ist wie bei den Massenprodukten.

22. Nach der Anmeldung werden bei HSBL fast 20 % des Absatzes im EWR aus Drittländern (im wesentlichen ehemaliger Ostblock) gedeckt. Die wettbewerblichen Aktivitäten früherer Ostblockländer sind noch gering. Sie sind insbesondere bei XSBL und im Papierbereich wirksam und nach den Feststellungen der Kommission gehen die Wettbewerber nicht mehr von geographisch getrennten Märkten aus.

23. Auch sind die meisten Latexhersteller grosse internationale Chemieunternehmen, die jedenfalls europaweit anbieten, so daß eine Belieferung aus der zum Kunden nächst gelegenen Anlage eines der vorhandenen Wettbewerber nicht auf einen geographisch engeren Markt schließen lässt. Ein Preisvergleich der Parteien zeigt Abweichungen von etwa +/ 10 zwischen den Ländern des EWR. Dies gilt nach ergänzenden Ermittlungen für alle betroffenen Produktmärkte, wobei bei VPL die geringeren Mengen und kleineren Abnehmer eine etwas weitere Preisspreizung zwischen einzelnen Mitgliedstaaten bewirken.

24. Aus den genannten Gründen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von nationalen LatexMärkten auszugehen, zumal besondere Marktzutrittsschranken innerhalb des EWR nicht bestehen. Das Gebiet des EWR ist daher als geographisch relevant zu Grunde zu legen.

Wirkungen des Zusammenschlusses

Das Vorhaben wird nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung führen.

25. Die relevanten den Latices vorgelagerten Produktmärkte, in denen zumindest eine der Parteien tätig ist, sind Styrol (Hüls), Acrylnitril (Bayer) und Butadien (Hüls und Bayer). Die Marktanteile der beteiligten Unternehmen bei diesen petrochemischen Vorprodukten auf dem insoweit maßgeblichen westeuropäischen Markt liegen aber jeweils deutlich unter 10 %. Es handelt sich somit nicht um betroffene Märkte im Sinne der FKVO, auf denen der Zusammenschluß im Hinblick auf die Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung keinen Bedenken begegnet, weil dazu das wirtschaftliche Gewicht der möglichen vertikalen Wirkungen nicht ausreicht.

26. Auch auf den relevanten Produktmärkten selbst führt der Zusammenschluß in vier Bereichen zwar nicht zur Addition von Marktanteilen reduziert jedoch potentiellen Wettbewerb bei SAL und RAL (nur Hüls) und bei den Speziallatices NBL und CL (nur Bayer). Weder bei den Acryllatices noch bei den Speziallatices führt ein Ausscheiden jeweils eines der beteiligten Unternehmen als potentieller Wettbewerber zu wesentlichen negativen wettbewerblichen Wirkungen, weil eine hinreichend grosse Anbieterzahl starker Wettbewerber mit zum Teil höheren Marktanteilen und nicht sonderlich hohe Marktzutrittsschranken dies nicht erwarten lassen.

Betroffene Märkte

27. Der beabsichtigte Zusammenschluß wird zu Überschneidungen und damit zu Marktanteilsadditionen auf drei der relevanten Produktmärkte führen (XSBL, HSBL, VPL), deren wirtschaftliche Bedeutung sich unter den Latices insgesamt wie folgt darstellt:

Marktvolumina Latices im EWR (1995)

<emplacement tableau>

Styrol Butadien Latex, carboxiliert (XSBL)

28. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen liegen hier im EWR bei [1 525 %] %. Marktführer ist DOW mit rd. [2 535 %] und RhônePoulenc erreicht etwa [1 020 %] % neben Synthomer mit [515 %] %. Die wesentlichen Anwendungsgebiete für XSBL liegen in der Papier, Teppich und in der Bauindustrie. In diesen Verwendungsgebieten steht X-SBL im Wettbewerb mit Acrylaten und HSBL, deren anwendungstechnische und preisliche Nähe eine gewisse Austauschbarkeit mit entsprechenden wettbewerblichen Wirkungen aufXSBL bewirken. Damit sind BASF, ENI, Höchst und Röhm + Haas als weitere Wettbewerber zu berücksichtigen. Unter diesen strukturellen Bedingungen wird der Zusammenschluß nicht dazu führen, daß Bayer und Hüls durch das beabsichtigte GU allein oder gemeinsam mit anderen einen Verhaltensspielraum erreichen, mit dem eine beherrschende Stellung bei XSBL verbunden ist. Styrol Butadien Latex, nicht carboxiliert (HSBL)

29. Auf diesem Produktmarkt erzielt das JV im EWR als künftiger Marktführer einen Marktanteil von [3 545 %]% vor BASF ([1 525 %] %) und ENI ([1 525 %] %). Auch für HSBL bestehen Einsatzgebiete, in denen von anderen Produkten Substitutionswirkungen ausgehen. Dies sind die Teppichbodenfertigung (XSBL, PVAL) und der Bereich der Formschaumerzeugnisse (Naturlatex). Die wichtigsten weiteren Anbieter sind daher Dow, RhônePoulenc und Synthomer sowie die Anbieter von Naturlatex (Handelsfirmen mit Importen aus Südostasien). Damit ist auch bei HSBL von einer Angebotsstruktur auszugehen, die insgesamt nicht erwarten lässt, daß das beabsichtigte GU eine beherrschende Stellung erreicht oder verstärkt.

Vinyl Pyridin Latex (VPL)

30. Auf dem kleinen VPL Markt von 5 000 Tonnen oder 12 MECU erzielen die Parteien im EWR gemeinsam einen Anteil von [...] % nach dem Marktführer Goodyear ([...] %). Weitere weltweite Wettbewerber aus der chemischen und der Reifenindustrie (Goodrich, General Tire,Sumitomo, Asean Paints, Resistol) sind bisher nicht in Europa tätig. Andere Latexhersteller können aber vergleichsweise leicht in den Markt eintreten, da Technologie und Rohstoffe frei verfügbar sindund weil die Beherrschung der Verfahren nach Auskunft von Wettbewerbern keine besondere Zutrittsschwelle ist. Ausserdem hat die Abnehmerseite (Reifenindustrie) bei ihrem "global sourcing" beträchtliche Nachfragemacht beim VPLBezug, wodurch weltweiter Bezug und Lieferantenwechsel erleichert wird.

Dies zeigen auch die VPLLieferungen der Parteien bis nach Südamerika, Südafrika und Asien. Wettbewerber erwarten, daß bereits Preiserhöhungen um 10 % zusätzliche Transportkosten kompensieren und zu Marktzutritten von ausserhalb Europas führen können, zumal die Spannen dies beim höherpreisigen VPL eher zulassen dürften als bei den SBLProdukten. Schließlich zeigt die Stellung von Goodrich und weiteren Reifenherstellern im VPL Markt, daß weitere potentielle Wettbewerber unter den wichtigsten Abnehmern den tatsächlichen Verhaltensspielraum den der Marktanteil im EWR indiziert begrenzen.

Aus diesen Gründen ist auf dem Markt für VPL durch das angemeldete Vorhaben nicht mit der Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung zu rechnen.

VI. Nebenabreden

31. Der GUVertrag enthält im Art. 13 ein umfassendes Wettbewerbsverbot der Mütter zugunsten des Gemeinschaftsunternehmens für die Dauer des GUVertrages von 10 Jahren bei automatischer Verlängerung um jeweils 5 Jahre. Dieses Verbot ist Ausdruck des dauerhaften Rückzugs von Bayer und Hüls vom Markt des Gemeinschaftsunternehmens.

32. Die Liefervereinbarungen über Energie, Wasser/Abwasser und Werkschutz (Infrastruktur) sind integraler Bestandteil des Zusammenschlusses selbst. Deshalb ist es insoweit nicht erforderlich sie inhaltlich als ergänzende Beschränkung einzuordnen.

VII. Ergebnis

33. Die Marktanteile der beteiligten Unternehmen liegen in einem betroffenen Markt (HSBL) über [3 545 %] %. Hier und im Markt für XSBL bestehen wichtige Einsatzgebiete in denen andere LatexProdukte und jeweils andere Anbieter wie Dow, RhônePoulenc, Synthomer, BASF, ENI, Höchst den Verhaltensspielraum, den der reine Marktanteil indiziert, wirksam verringern, so daß keine beherrschende Stellung für das GU entsteht oder verstärkt wird.

34. Soweit auf einem relevanten Produktmarkt ohne 'overlap' Bayer über hohe Marktanteile verfügt, ist mit dem Ausscheiden von Hüls als potentiellem Wettbewerber durch den Zusammenschluß keine signifikante Stärkung der Marktstellung von Bayer verbunden.

35. Angesichts der Vielzahl grosser und starker Wettbewerber auf den betroffenen Latexmärkten, die sich aus Substitutionswirkungen in jeweils wichtigen Anwendungsgebieten auf den Produktmärkten ergibt sowie auch durch potentiellen Wettbewerb auf kleinen Spezialmärkten, bewirkt das GU ebenfalls keine Oligopolverengung, die zu unkontrollierter Marktmacht im Sinne der Fusionskontrollverordnung auf einem der betroffenen Märkte führt.

36. Aus den erwähnten Gründen hat die Kommission entschieden,dem angemeldeten Zusammenschluß nicht zu widersprechen und ihn als vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und der Wirksamkeit des EWRAbkommens zu erklären. Diese Entscheidung ergeht in Anwendung von Artikel 6 (1) (b) der Verordnung des Rates Nr. 4064-89.